Allgemeine Geschäftsbedingungen

Holzpelletsbörse

 

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Holzpelletsbörse liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Holzpelletsbörse anerkannt werden

 

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Holzpelletsbörse erfolgen stets freibleibend. Die der Holzpelletsbörse erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung durch die Holzpelletsbörse oder deren Händler

 

3. Preise
Die Preise der Holzpelletsbörse enthalten eine Lieferung frei Haus. Als zugrunde zu legende Einblaszeit gilt maximal 1,5 Stunden. Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu entgelten. Ab einer Schlauchlänge von 30 Meter wird eine gesonderte Schlauchgebühr von 5 Euro pro Meter fällig. Die Preise bei Sammelbestellungen sind nur dann gültig, wenn die Abladestellen nicht weiter als 25 km voneinander entfernt liegen und eine Mindestabnahmemenge je Abladestelle von 3,0 to nicht unterschritten wird.  Die Holzpelletsbörse behält sich vor, Liefermengen die abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % unterschritten werden, zu den Preisen der entsprechenden Mengenstaffel zu berechnen. Bestellmengen unter 3 Tonnen können nur mit einem Mindermengenzuschlag abgewickelt werden, der dem Käufer vor Vertragsabschluss von der Holzpelletsbörse mitgeteilt wird.
 

4. Lieferungen

Lieferfristen und- termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass die Holzpelletsbörse eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Holzpelletsbörse ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Liefer-Ort mit den Fahrzeugen der Holzpelletsbörse zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von

40 to zugelassen und geeignet sein.

Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Holzpelletsbörse selbst fristgerecht beliefert wird.

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag jemand anwesend ist, der berechtigt ist, die Ware anzunehmen.  Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind zu beachten. Für die Staubansaugung muss ein 220 V-Anschluss vorhanden sein.


5. Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Holzpelletsbörse anzuzeigen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.
Soweit die Holzpelletsbörse zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen. Für Lieferungen mit einer Schlauchlänge von 30 Meter kann keine Gewährleistung für die Qualität der eingeblasenen Ware übernommen werden.

6. Rücktritt/Rückgabe
Werden der Holzpelletsbörse nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Holzpelletsbörse berechtigt eine Vertragsänderung herbeizuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte der Holzpelletsbörse aufgrund der unter 4. genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Holzpelletsbörse ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist seitens des Käufers nur dann möglich, wenn die von der Holzpelletsbörse gelieferte Ware nicht mit bereits im Vorratsraum befindlicher Ware vermischt wurde.

 

7. Zahlung

Zahlungen haben, falls nichts anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen rein netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die Holzpelletsbörse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11 % geltend zu machen. Ab der 2. Mahnung werden 5 € Mahngebühr in Rechnung gestellt. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschriften stellen wir die entstehenden Gebühren weiterverrechnet. 

 

8. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der

Holzpelletsbörse teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Nagold.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.

 

 

Stand 02/2005 Holzpelletsbörse